Hauswirtschaftliche Versorgung
- Allgemeines
Um eine hauswirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten, unterstützen oder übernehmen wir die täglich wiederkehrenden Verrichtungen im Haushalt.
Die Hauswirtschaftliche Versorgung kann durch §45 a+b mitfinanziert werden (Betreungs- und Entlastungsgeld 125 €).
Hierzu gehören:
• Mahlzeitenzubereitung
• Reinigung der Wohnung
• Wäschepflege
• Einkaufen